Die Veranstaltung wird gemäß den Sportbestimmungen der OSK/FIA, besonders in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Gleichmäßigkeitsbewerbe abgehalten.
Der Fahrschnitt der Wertungsfahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 km/h betragen. Fahrzeuge bzw. Teilnehmer, welche diese Vorgabe missachten, werden vom Bewerb disqualifiziert.
Für alle teilnehmenden Traktoren muss im Vorfeld ein gültiger Überprüfungsbefund laut §29 StVZO (D) und §57a Abs.4 KFG 1967 (österreichische Norm) vorgewiesen werden. (vor Ort nicht möglich)
Bei Traktoren mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 25 km/h, welche keiner Verpflichtung zur wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, hat der Lenker für die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu sorgen.
Alle Traktoren, die den Anforderungen nicht entsprechen, können nicht an der Wertungsfahrt teilnehmen und werden disqualifiziert.
Fahrzeugpapiere und Führerschein nicht vergessen!!!
Bei der gesamten Veranstaltung gilt die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter anderem weisen wir ganz besonders auf folgende Vorschriften der StVO hin: Es gilt Rechtsfahrpflicht, wählen Sie eine dem Verkehr angemessene Fahrgeschwindigkeit. Die StVO gilt auch für die Parkbereiche und auch auf jenen Streckenteilen, welche für die Wertungsfahrt vom üblichen Verkehr gesperrt sind. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass das Lenken der Fahrzeuge ausschließlich ohne Alkoholeinfluss geschehen darf. Polizei und Ordnerdienste sind angewiesen bei Alkoholmissbrauch den Teilnehmer unverzüglich und ohne Vorwarnung zu disqualifizieren.
Es führt ebenfalls zur Disqualifikation, wenn aus taktischen Gründen vor der Zwischenzeit oder dem Ziel stark abgebremst oder stehen geblieben wird.
Mit Ausfüllen des Formulars melden Sie sich für die Oldtimer Traktor WM 2024 an und erklären ihr Einverständnis mit den Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien (Teilnahmebedingungen).
Sperre der Großglockner Hochalpenstraße: Die L 271 ist im Bereich Kassenstelle Ferleiten = Straßenkilometer 14,45 bis zum Fuschertörl = Straßenkilometer 27,6 für jeglichen Verkehr gesperrt. Für die Teilnehmer gilt trotz Straßensperre die österreichische Straßenverkehrsordnung!
Achtung: Während dieser Zeit können sich Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge der Organisation sowie des Straßenerhalters auf der Strecke befinden. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Fahrzeuge auch entgegen der Fahrtrichtung der Teilnehmer bewegen. Achtung beim Überholen anderer Teilnehmer!
Sie bestätigen, dass vonseiten ihres Arztes keine Einwendungen gegen ihre Teilnahme besteht und ihr Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht. (Ziel auf 2.245 Höhenmeter).
Sie sind über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen sowie sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigen ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen. Sie erklären sich mit einer eventuell notwendigen medizinischen Behandlung einverstanden.
Die Veranstaltung auf der Glocknerstraße endet mit dem Verlassen des Zielgeländes bzw. bei Wettkampfaufgabe. Bei Wettkampfaufgabe ist während der Sperrzeiten der Glocknerstraße die Talfahrt nicht gestattet.
Sie versichern gleichzeitig, dass Sie keinerlei Rechtsansprüche oder Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine, alle betroffenen Gemeinden und sonstigen Personen bzw. Körperschaften stellen, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen. Es sind keinerlei Regressansprüche bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt, Witterung etc. möglich. Die Veranstaltung auf der Glocknerstraße endet für den Teilnehmer mit dem Verlassen des Zielgeländes bzw. nach Aufgabe des Rennens.
Die angekündigten Rahmenprogrammpunkte gelten als vorläufiges Programm. Bei Ausfall eines Veranstaltungsteiles durch Krankheit oder andere Gründe der Verhinderung wird deswegen das Nenngeld nicht reduziert oder erstattet.
Stornoregelung: Das Startgeld kann nicht zurückgezahlt werden, ausgenommen bei Krankheit (ärztliches Attest von Nöten) und bei Nichtannahme der Meldung durch den Veranstalter. Der Veranstalter hat das Recht, verfremdete Traktoren bzw. Fahrzeuge vom Bewerb auszuschließen, wenn dies notwendig ist. Bei Disqualifikation vor Ort wird das Nenngeld nicht retour erstattet.
Ein Übertrag auf das nächste Jahr ist unter keinen Umständen möglich.
Die „Starterinfo“, die mit dem WM-Start-Paket bei der Registrierung übergeben wird, ist genau durchlesen. Die ausgehändigte detaillierte Beschreibung der Strecke – mit allen möglichen Gefahren und Risiken – muss von allen Teilnehmern gelesen und beachtet werden.
Alle Lautsprecherdurchsagen vor, während und nach dem Rennen sowie dort gegebene Rennrichtlinien sind zu befolgen. Den Anweisungen der Funktionäre und Ärzte ist Folge zu leisten. Die Veranstaltung auf der Glocknerstraße beginnt für den Teilnehmer mit dem Startsignal bei der Kassenstelle Ferleiten und endet mit dem Verlassen des Zielgeländes.
Die von Ihnen übermittelten Daten werden gespeichert. Verwendet werden diese für die Zeitnehmung sowie für Infosendungen. So erhalten z. B. alle angemeldeten Teilnehmer vor dem Eventwochenende eine Information bezüglich Anreisezeiten und Ablauf der Veranstaltung.
Ihre Anmeldung ist nur bei Bezahlung des Startgeldes gültig. Alle Anmeldungen erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückantwort, ob Sie dabei sind und alle Einzahlungsinformationen.
Sollte das Limit von 455 Teilnehmern erreicht sein, wird die E-Mail Adresse der Anmeldung wieder deaktiviert. Es gilt das „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ Prinzip.
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars akzeptieren Sie die Haftungserklärungen, Teilnahmebedingungen und Organisationsrichtlinien und bestätigen die Richtigkeit Ihrer Daten.
Bedingung zur Mannschaftswertung: Bei jeder Anmeldung zur Mannschaftswertung muss auch die Einzelanmeldung ausgefüllt werden. Die Mannschaften werden erst vor Ort im Anmeldebüro zusammengefügt. Mannschaften können aus maximal sieben Teilnehmern bestehen. Die besten vier davon werden für die Wertung berücksichtigt.
Behördliche Änderungen können Veränderungen der Teilnahmebedingungen mit sich bringen. Einzuhalten sind jene Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gelten.
Die Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Diese wird vorm Start der Wertungsfahrt in Ferleiten abgehalten.